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Datenschutz
Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist Pflicht! Art. 38 der europäischen Datenschutz- grundverordnung  (DSGVO) schreibt die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) vor, wenn in einem Unternehmen mindestens zehn Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.
Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten ordnungsgemäß bestellt? Sind Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verpflichtet und entsprechend unterwiesen worden? Haben Sie Verträge über Auftragsdatenverarbeitung mit Ihren Dienstleistern abgeschlossen? Sind Ihre Verarbeitungstätigkeiten jederzeit verfügbar und können der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden? Wissen Sie, wie Sie mit Datenpannen umgehen?
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Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit NEIN beantwortet haben, ist es Zeit, uns zu kontaktieren! Datenschutz ist Chefsache! Für die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen ist der/die Geschäfts-führer/in bzw. der/die Unternehmensinhaber/in verantwortlich. 
Der Datenschutzbeauftragte bekleidet keine Alibiposition, sondern eine Schlüsselstelle mit hoher Verantwortung.
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CEBULJ HERMANN Computer-Datentechnik-Datenschutz Weiherweg 4 D-86825 Bad Wörishofen Telefon: 08247 34443 Telefax: 08247 31113 Email:  vertrieb@cebulj-computer.de Web: www.cebulj-computer.de